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                                                                                       H a u s o r d n u n g

Liebe Gäste,

Sie verbringen Ihren Aufenthalt in einer privaten Gästewohnung. In die Pflege unserer Unterkunft investieren wir sehr viel Mühe und hoffen, dass Sie eine angenehme Zeit bei uns verbringen oder nach getaner Arbeit hier neue Kraft schöpfen.

Unsere Hausordnung soll eine Hilfestellung geben. In ihr beschreiben wir, wie wir den Umgang mit unseren Räumlichkeiten und dem Inventar erbitten. Auch haben wir zur eigenen Entlastung einige Regeln aufgeführt, von denen wir uns wünschen, dass diese Ihr Verständnis finden und Sie sich auch daran halten. Durch die ordentliche Behandlung der Gästewohnung helfen Sie uns, Ihnen auch in der Zukunft attraktive Unterkünfte
zur Verfügung stellen zu können.


                                                              Vielen Dank für die Beachtung der Hausordnung.
                                                           Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.



Anreise
Die Zimmer können generell ab 16:00 bis 18:00 Uhr übernommen werden. Frühere oder spätere Anreisen können Sie gern vorab mit mir abstimmen.

Abreise
Die Zimmer müssen am Abreisetag ab 10:00 Uhr wieder zur Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können.
Bitte beachten Sie: Bei Überziehung der Abreisezeit ab einer Stunde ist die Vermieterin zur Berechnung einer weiteren Übernachtung berechtigt.

Schlüssel
Nach der Anreise werden Ihnen 2 Schlüssel ausgehändigt. Einer öffnet die Gästewohnung, der andere die Hauseingangstür. Wir bitten Sie, die Schlüssel bei Verlassen des Hauses sorgsam zu verwahren.
Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.
Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten für die betroffenen Schlösser und Schlüssel.
                                                             
Gästewohnung
Die Wohnung ist für 4 Personen ausgelegt. Dafür stehen 3 Schlafzimmer mit insgesamt 4 Betten zur Verfügung. Bei eventuellem Bedarf und vorheriger Absprache kann eine Aufbettung gestellt werden. Dafür wird ein Aufpreis erhoben.
Es ist nicht gestattet, die Couch im Wohnzimmer als Nachtschlafstätte zu nutzen. Allein aus hygienischen Gründen ist dies nicht erlaubt. Bei Fragen dazu sprechen Sie mich bitte an.

In allen Zimmern der Gästewohnung ist das Rauchen nicht gestattet.

Es wird außerdem darum gebeten, in den Betten nicht zu essen oder zu trinken.

Zuwiderhandlungen sowie daraus resultierende Verunreinigungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Es ist zudem nicht gestattet, die Heizkörper auf "5" zu stellen, um sie dann als Wäschetrockner zu nutzen. Bitte sprechen Sie mich bei dahingehendem Bedarf an.


Besucher
Besucher müssen zwingend bei der Vermieterin angemeldet werden.
Die Übernachtung hausfremder, nicht gemeldeter Personen ist grundsätzlich untersagt.

Schlüssel
Nach der Anreise werden Ihnen 2 Schlüssel ausgehändigt. Einer öffnet die Gästewohnung, der andere die Hauseingangstür. Wir bitten Sie, die Schlüssel bei Verlassen des Hauses sorgsam zu verwahren.
Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.
Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten für die betroffenen Schlösser und Schlüssel.

Sicherheit
Die Haustür sowie die Wohnungstür sind ständig geschlossen zu halten.
Bitte achten Sie darauf, dass die Haustür in der Nacht (ca. ab 22 Uhr) von innen abgeschlossen ist..

Sorgfaltspflicht
Während Ihres Aufenthalts bitten wir Sie um umweltfreundliches Verhalten. Vor allem beim Umgang mit Wasser, Heizung und Strom.
Bei Inbetriebnahme der Heizung bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
Bitte achten Sie insbesondere in der Heizperiode darauf, ihr Zimmer stoßweise zu lüften. Beim Lüften bitte die Thermostate auf »0« drehen.
Ebenso bitten wir Sie um eine moderate Regelung der Heizkörper sowie eine adäquat sparsame Verwendung von Wasser und Strom.


Achten Sie weiterhin bitte insbesondere beim Verlassen der Gästewohnung darauf, sämtliche Lichter, Fernseh- und Radiogeräte, Herdplatten und andere in Nutzung genommene technische Geräte auszuschalten.
Zudem schließen Sie alle Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden.

Während der Heizperiode sind bei Verlassen der Wohnung grundsätzlich alle Fenster zu schließen.

Bad
Wir bitten Sie, keine Hygieneprodukte, Essensreste oder Zigaretten in der Toilette zu entsorgen.

Küche
Wie in der gesamten Wohnung ist insbesondere in der Küche auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Es ist Aufgabe des Gastes, dass benutztes Geschirr nur im sauberen, trockenen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt auch für Bestecke, Töpfe, Pfannen und andere Geräte, die Sie benutzt haben. Nach der Benutzung der Herdplatten bitten wir Sie, diese unverzüglich zu säubern.
Hierfür stehen Ihnen ausreichend Putzmittel jeglicher Art zur Verfügung.
Alles Vorgenannte ist zwingend erforderlich, denn dieses fällt nicht in den Bereich der kostenlosen Endreinigung!
Zudem wird auch um die Einhaltung der Mülltrennung gebeten. Siehe dazu das Extra-Merkblatt.

Die Beseitigung außerordentlicher Verunreinigungen werden dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.

Inventar
Es ist nicht gestattet, Ausstattungsgegenstände der Gästewohnung wie Dusch- und
Handtücher, Geschirr, Bestecke etc. mit auf die Baustelle zu nehmen.

Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, ab 22:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.
Auch im Treppenhaus bitten wir Sie, sich ruhig zu verhalten.

Reinigung
Grundsätzlich haben Sie als Gäste während Ihres Aufenthaltes eigenständig für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Dafür stehen ausreichend Reinigungsmittel und -geräte jeglicher Art kostenlos zur Verfügung.
Nach Ihrem Aufenthalt erfolgt die kostenlose Endreinigung durch die Vermieterin.
Wie bereits erwähnt, beinhaltet die Endreinigung nicht, stehengelassenes nicht gereinigtes Geschirr/Töpfe etc. bzw. noch verschmutztes und bereits eingeräumtes Geschirr/Töpfe etc. zu säubern. Dafür haben die Gäste vor Abreise Sorge zu tragen.
Die Beseitigung außerordentlicher Verunreinigung wird dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.

Gästebereich Garten
Auch dieser Bereich gehört zur Gästewohnung. Bitte sorgen Sie auch hier für Ordnung und Sauberkeit. Der Grill ist nach Benutzung eigenständig zu reinigen.
Die Auflagen für die Hollywoodschaukel sind am Abend wieder einzuräumen.

Parkmöglichkeiten
Die Parkplätze auf und vor dem Grundstück sind kostenfrei.
Soweit Sie die Stellplätze auf dem Grundstück nutzen, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf oder vor dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet die Vermieterin nicht.

Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist mit der Vermieterin abzustimmen. Voraussetzung ist, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie keine Gefahr für Andere darstellen.

Rauchverbot
Beachten Sie bitte das strickte Rauchverbot in unserer Gästewohnung. Dieses gilt in allen Zimmern, auch auf der Toilette sowie im Hausflur.
Bitte nutzen Sie den überdachten Raucherbereich vor der Haustür oder den Gäste-Gartenbereich, wobei die Abfälle in die bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen sind.

Beschädigung/ Verlust/ Diebstahl/ Haftung
Wir sind stets bemüht, für eine angenehme Atmosphäre im Haus zu sorgen und für unsere Gäste alles sauber und ordentlich zu halten. Bitte gehen Sie daher sorgsam mit
unserer Einrichtung um. Für Schäden, welche durch unsere Gäste am Gebäude, Grundstück oder Inventar verursacht werden, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte teilen Sie uns einen entstandenen Schaden bzw. Verlust umgehend mit, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. bei der Endreinigung feststellen müssen.

Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich vor und auf dem Grundstück befinden, wird nicht gehaftet.
Die Vermieterin übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsicht des Gastes.
Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Gleiches gilt für die Schadensersatzpflicht hinsichtlich sonstiger Maßnahmen (z. B. Feuerwehr-, Polizei- oder Rettungsdiensteinsätze), zur tatsächlichen oder vermeintlichen Abwendung von Gefahren für Gäste, Personal und das Gebäude, soweit diese auf ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Hausgästen zurückzuführen sind.

Sonstiges
Wir bitten Sie, Ihre gesamten persönlichen Sachen in der Gästewohnung unterzubringen. Bitte auch keine Schuhe im Flur vor der Gästewohnung stehen lassen. Bitte stellen Sie keine Getränkeflaschen auf die Fensterbänke, Essen Sie nicht in den Betten und lagern Sie auch keine Lebensmittel in den Schlafzimmern.
Es ist nicht gestattet, die Gästewohnung umzuräumen, Betten oder andere Möbel zu verschieben oder in andere Zimmer zu transportieren.

Den Hausgästen ist es nicht gestattet, eigenen gewerblichen Zwecken in den Räumen der Gästewohnung nachzugehen.
Besitz, Konsum und Handel mit verbotenen Betäubungsmitteln (Drogen) sind im gesamten Haus und auf dem gesamten Gelände verboten und führen zum sofortigen Wohnungsverweis!
Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art dürfen nicht auf das Grundstück und in das Haus/Gästewohnung eingebracht werden!

Hausrecht
Die Vermieterin oder deren Beauftragte üben das Hausrecht aus. Es ist der Vermieterin jederzeit erlaubt, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten. Z. B. bei Brandgeruch, Feuer, Unwetter etc., auch um nötige Reinigungsmaßnahmen durchzuführen oder bei Störungen des Hausfriedens.
Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Vermieterin befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Wohnungsverweise/Hausverbote können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Diese Maßnahmen entbinden den Gast nicht von seiner Zahlungspflicht hinsichtlich der gebuchten Übernachtungen sowie eventueller Schadenersatzforderungen des Hauses.

 

Die Hausordnung sowie die AGB liegen auch in der Gästewohnung aus.


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