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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Monteur- & Ferienwohnung
Evelyn R. Lerchner, Fichtenhainicher Str. 38, 04617 Rositz



1. Geltungsbereich

1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Gästewohnung zur Beherbergung sowie
alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Monteur- und Ferienwohnung Evelyn R. Lerchner. Sie können durch im
Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Diese AGB sind für jeden Gast in der Wohnung einsehbar.

1.2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungr sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken ist untersagt.

1.3.
Die AGB finden mit Abschluss des Beherbergungsvertrages/Buchungsbestätigung Anwendung.

2. Vertragsabschluss

2.1.
Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung der Gästewohnung vom Gast telefonisch, per E-Mail,
Internet oder Fax reserviert und von der Vermieterin bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Vermieterin kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg
erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn die Gästewohnung bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist. Ein solcher Vertrag wird für beide
Vertragsparteien verbindlich, sobald eine Nachfrage für die bestimmte Unterkunft besteht und der Mieter fest zugesagt hat.
Es liegt keine unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Der Vertrag kommt
auch zustande, wenn die Parteien über den Mietpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der
Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den üblichen Mietpreis (vgl. Website) zu zahlen.

2.2.
Vertragspartner ist die Vermieterin, Frau Evelyn R. Lerchner und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm
angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1.
Die Vermieterin ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchte Gästewohnung bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.

3.2.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist vorab zu überweisen bzw. bei Anreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können
nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Mietbetrag fällig.

3.3.
Die Rechnungslegung erfolgt nach vorheriger Absprache. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
.
3.4.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.5.
Die Preise können von der Vermieterin geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Personenzahl, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Vermieterin dem zustimmt.

3.6.
Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

3.7.
Die Gästewohnung versteht sich als eine Wohneinheit und wird sonach nur als solche zum angegebenen Preis vermietet. Es ist nicht möglich, einzelne Schlafzimmer zu mieten. Sie ist für bis zu vier Personen ausgelegt und buchbar. Eine Aufbettung ist nach vorgeriger Absprache und Aufpreis möglich.


Besucher sind zwingend bei der Vermieterin anzumelden.
Es ist den Gästen grundsätzlich untersagt, Besucher oder andere, nicht gemeldete Personen übernachten zu lassen.
Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin berechtig, eine Abmahnung auszusprechen sowie eine entsprechende Nachbelastung zum Listenpreis mit Rechnung nachzufordern. Im Wiederholungsfall ist die Vermieterin berechtigt, die sofortige Vertragskündigung auszusprechen.
.
3.8.
Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen der Vermieterin.

4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichterscheinen

4.1.
Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges der Vermieterin oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2.
Storniert ein Mieter seinen Vertrag oder reist nicht an, ist er generell dazu verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis an die Vermieterin
zu zahlen. Die privaten oder geschäftlichen Gründe eines Mieters bei einer Stornierung sind dabei unerheblich und werden nicht
berücksichtigt. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch, zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgt, wie zum Beispiel
sieben Wochen oder drei Tage vor dem Mietbeginn.

4.3.
Bei der Storno-Berechnung der Kosten werden die Aufwendungen herausrechnen, die erspart bleiben, weil der Mieter die
Unterkunft nicht bewohnt. Beispielsweise die Nebenkosten wie Wasser und Strom. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal in Höhe von 10 % vom Buchungspreis abgezogen.
Sofern die Vermieterin für die gebuchte aber stornierte Zeit (oder einen Teil der Zeit) einen neuen Mieter für das Mietobjekt findet,
wird der stornierte Mietpreis gegen den neuen Mietpreis aufgerechnet und nur der Differenzbetrag in Rechnung gestellt. Bei
gleichem Preis entfällt die Zahlungspflicht des Mieters für die entsprechend gebuchte und nicht in Anspruch genommene Zeit.

4.4.
Es gilt eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des vereinbarten Buchungspreises und wird fällig bei Stornierung und Nichtanreise.

5. Rücktritt durch die Vermieterin

5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Vermieterin gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Vermieterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2.
Ferner ist die Vermieterin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten.
Beispielsweise:
- Falls höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
  machen;
- Falls Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden; z.B. in der Person des
  Gastes oder des Zwecks;
- Falls die Vermieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Versorgungsleistung den
  reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass    dies dem Herrschafts- bzw. 

   Organisationsbereich der Vermieterin zuzurechnen ist;
- Falls Verstoße gegen die Hausordnung vorliegen
.
5.3.
Die Vermieterin hat dem Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt der Vermieterin entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz

6.Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1.
Die Gästewohnung versteht sich als eine Einheit für bis zu 4 Personen und ist nur als Wohneinheit buchbar. Die Schlafzimmer können sonach nicht separat vermietet werden. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Eine Aufbettung ist nach Absprache und Aufpreis möglich.

6.2.
Check in:
Die Wohnung kann generell ab 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr übernommen werden. Eine frühere oder spätere Anreise kann mit der
Vermieterin abgesprochen werden.
An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3.
Check out:
Am vereinbarten Abreisetag muss die Gästewohnung bis 10.00 Uhr der Vermieterin wieder zur Verfügung stehen. Gepäck wird ggf.
kostenlos eingelagert. Es ist zu beachten: Bei Überziehung der Abreisezeit ab einer Stunde ist die Vermieterin zur Berechnung einer weiteren Übernachtung berechtigt.

7. Haftungen

7.1.
Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Vermieterin für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2.
Die Vermieterin haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt
unmöglich wird. Die Vermieterin bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3.
Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine
Haftung der Vermieterin wird ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Fahrzeuge, die auf oder vor dem Grundstück geparkt sind. Gleichzeitig für die darin vorhandene Ausstattung
sowie die im Fahrzeug gelagerten Gegenstände aller Art.

7.4.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vermieterin auftreten, wird die Vermieterin bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Vermieterin Anzeige macht.

8. Berechnung von erhöhtem Reinigungsaufwand / Rauchen im Nichtraucherzimmer

8.1
Die Vermieterin behält sich vor, bei erheblicher Verschmutzung der Wohnung, welche über das normale Maß hinausgeht, eine
zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.

8.2
Eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 150 Euro wird erhoben, wenn in der Nichtraucherwohnung geraucht wIrd.


9. Schlussbestimmungen

9.1.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Vermieterin. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Altenburg.

9.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in
der Gästewohnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Einzelheiten zum Aufenthalt in der Gästewohnung sind der Hausordnung zu entnehmen.

 

Die AGB liegen auch in der Gästewohnung aus.


 

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